Unsere Leistungen
Seniorenservice “Zu Hause leben”

Im Alter selbstbestimmt leben mit Ihrem Seniorenservice “Zu Hause leben”

Unsere Pflegekräfte, sind ohne lange Wartezeiten für Sie verfügbar, wenn Sie Unterstützung im Alltag benötigen. Das Team von “Zu Hause leben” aus Weißenborn steht Ihnen immer zur Seite, um das Leben im häuslichen Umfeld zu meistern. Unser Pflegedienst ist darauf bedacht, Sie bei Ihrem individuellen Bedarf an Hilfe in Ihrer gewohnten Umgebung zu begleiten, zu unterstützen sowie Ihnen kompetent und beratend zur Seite zu stehen.

Häusliche Krankenpflege

Maßnahmen, die vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt werden, wie z.B.: Verbandswechsel, Kompressionsstrümfe an- und ausziehen, Medikamentengabe, Blutzuckermessung und Insulininjektionen und vieles mehr.

Pflegesachleistungen

Leistungen der Pflegekasse, Maximale Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und beinhaltet: Körperbezogene Pflegemaßnahmen (z.B. Waschen, Duschen, Baden, Hilfe beim Aufstehen und zu Bett gehen, Hilfe bei Mahlzeiten und vieles mehr), Pflegerische Betreungsmaßnahmen und Hilfe bei der Haushaltsführung.

Verhinderungspflege

Versicherte mit Pflegegrad 2-5 haben bei Verhinderung (auch kurzeitig) der Pflegeperson Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege in Höhe von 1612,00€ im Jahr. Der Betrag kann durch Umwandlung eines Teils des Kurzzeitpflegebugets auf 2418,00€ erhöht werden.

Entlastungsleistungen

Versicherte mit Pflegegrad 1-5 können Angebote zur Unterstützung im Alltag in Höhe von 125,00€ im Monat in Anspruch nehmen. Bei Pflegegrad 1 kann dieser Betrag auch für die Körperpflege verwendet werden. Wird dieser Betrag nicht genutzt, kann er bis Mitte der Folgejahres angespart werden.

Beratungsbesuche

Bezieher von Geldleistungen müssen halb- oder vierteljährlich einen Beratungsbesuch durchführen lassen. Dies soll der Sicherstellung der Pflege durch private Pflegepersonen (z.B. Angehöhrige) dienen. Dazu kommt eine Pflegekraft zum Patienten nach Hause und begutachtet die Pflegesituation und schlägt gegebenefalls verbessernde Maßnahmen vor.

Pflegegrade

Seit 1.1.2017 wird bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit in 5 Pflegegrade unterschieden. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Gesetzlich Versicherte erhalten erhalten Sach-, Geld-, oder Kombinationsleistung.
Da der für Sachleistungen zur Verfügung stehende Betrag etwas doppelt so hoch ist wie das Plegegeld ist es immer sinnvoller Kombi-Leistungen zu beantragen als vom Pflegegeld die Rechnung des Pflegedienstes zu bezahlen.

Sachleistung: Die von einen zugelassenen Pflegedienst erbrachten Leistungen werden, mit der Pflegekasse abgerechnet.

Geldleistungen: Gesetzlichversicherte oder deren Pflegepersonen erhalten zu Beginn des Monats einen Geldbetrag.

Kombileistung: Nach der Abrechnung durch den Pflegedienst wird das Pflegegeld anteilig ausbezahlt.

Beispiel: Frau Lieschen Müller hat Pflegegrad 3. Daher hat sie Anspruch auf Sachleistungen in Höhe von 1432,00€ oder 573,00€ Pflegegeld. Der Pflegedienst rechnet mit der Pflegekasse 859,20€ ab. Dies entspicht 60% des Sachleistungsbetrag und 40% des Pflegegeldes werden ausbezahlt, also 229,20€.

Pflegegrad

1

2

3

4

5

Sachleistung

Nur Entlastungs­leistungen

671,00€

1432,00€

1778,00€

2200,00€

Pflegegeld

Nur Entlastungs­leistungen

332,00€

573,00€

765,00€

947,00€

Sie haben Interesse? Kontaktieren Sie uns gerne!